Enzyklopädie
Individuierende Mittel für hergestellte Waren
Die Mittel zur Individualisierung hergestellter Waren sind in Form von sprachlichen Bezeichnungen, die ausschließlich den Namen des hergestellten Produkts oder den Namen des Herstellers - einer juristischen Person1 enthalten.
Bundesgesetz „Über Werbung“ vom 13.03.2006 № 38-ФЗ, in der Redaktion vom 24.06.2023, § 21, Punkt 6 // SB RF. 2006. № 12. Seite 1232. ↩