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Prognostische Werte der Verbreitungsvolumina von sozialer Werbung in der Informations- und Kommunikationsnetzwerk "Internet"


Voraussichtliche Werte des Umfangs der Verbreitung von sozialer Werbung in der Informations- und Kommunikationsnetzwerk „Internet“ – Werte des Umfangs, Methoden, Formen und Mittel zur Verbreitung von sozialer Werbung in der Informations- und Kommunikationsnetzwerk „Internet“, die gemäß Absatz 3 des Unterabschnitts 3.10 des § 10 dieses Bundesgesetzes festgelegt werden, um deren Verbreitung in der Informations- und Kommunikationsnetzwerk „Internet“ durch den Betreiber sozialer Werbung in der Informations- und Kommunikationsnetzwerk „Internet“ innerhalb des Umfangs gemäß Abschnitt 3.1 des § 10 dieses Bundesgesetzes zu organisieren1.

  1. Bundesgesetz „Über Werbung“ vom 13.03.2006 № 38-ФЗ, in der Redaktion vom 2025-03-01, § 3, Unterpunkt 15 // SB RF. 2006. № 12. Seite 1232. ↩