Olympische Objekte der regionalen Bedeutung
Olympische Objekte der regionalen Bedeutung – in Bezug auf olympische Objekte, deren Finanzierung des Baus, der Sanierung und des Kapitalreparatures gemäß dem Bauprogramm oder der Liste, die vom Aufsichtsrat der Gesellschaft verabschiedet wird, vollständig oder teilweise durch Mittel des Budgets des Krasnodarischen Gebiets bereitgestellt ist, mit Ausnahme der olympischen Objekte der bundesweiten Bedeutung1.
Bundesgesetz vom 01.12.2007 № 310-ФЗ „Zur Organisation und Durchführung der XXII. Olympischen Winterspiele und XI. Paralympischen Winterspiele 2014 in der Stadt Sochi, zur Entwicklung der Stadt Sochi als Bergklimakurort und zur Änderung bestimmter gesetzlicher Vorschriften der Russischen Föderation“, in der Redaktion vom 2013-07-02, § 14, Unterabschnitt 2 // SB RF. 2007. № 49. S. 6071. ↩