Ausländische Veranstalter der Olympischen Spiele und Paralympischen Spiele
Fremde Veranstalter der Olympischen Spiele und der Paralympischen Spiele sind der Internationale Olympische Komitee, das Internationale Paralympische Komitee und Organisationen, an deren Tätigkeit das Internationale Olympische Komitee und/oder das Internationale Paralympische Komitee direkt oder indirekt beteiligt sind oder die vom Internationalen Olympischen Komitee und/oder vom Internationalen Paralympischen Komitee kontrolliert werden, entsprechend der Liste, die vom Regierungsrat der Russischen Föderation genehmigt wird1.
Bundesgesetz vom 01.12.2007 № 310-ФЗ „Über die Organisation und Durchführung der XXII. Olympischen Winterspiele und XI. Paralympischen Winterspiele 2014 in der Stadt Sotschi, über das Entwicklung der Stadt Sotschi als Bergklimakurort und über Änderungen bestimmter Gesetze der Russischen Föderation“, red. vom 2013-07-02, § 3, Abs. 3 // SB RF. 2007. № 49. S. 6071. ↩