Regionale staatliche Überwachung (Aufsicht) im Bereich des Straßenverkehrs, städtischen Schienenverkehrs und Verkehrswesen
Der regionale staatliche Aufsicht (Kontrolle) im Bereich des Straßenverkehrs, des städtischen Nahverkehrs mit elektrischem Bahnsystem und in der Verkehrsinfrastruktur obliegt den zuständigen Organen der Exekutive der russischen Bundesländer gemäß Vorschriften, die von den höchsten exekutiven Organen der staatlichen Gewalt der russischen Bundesländer verabschiedet werden1.
Bundesgesetz vom 08.11.2007 Nr. 259-FZ „Gebrauchsvorschriften für den Straßenverkehr und den städtischen Nahverkehr mit elektrischem Bahnsystem“, in der Fassung vom 2021-07-01, § 3.1, Abs. 2 // SB RF. 2007. № 46. S. 5555. ↩