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Kursregister


Kursregister – Register von Schulungen für Fahrer von Kraftfahrzeugen, die den Transport gefährlicher Güter durchführen (im Folgenden „Kursregister“), das die Übereinstimmung der Schulungen für Fahrer von Kraftfahrzeugen, die den Transport gefährlicher Güter durchführen, mit Abschnitt 8.2.1 und 8.2.2.3 des Anhangs B zum Übereinkommen ADR1 bestätigt.

  1. Bundesgesetz vom 08.11.2007 Nr. 259-FZ „Gebrauchsvorschriften für den Straßenverkehr und den städtischen elektrischen Oberflächentransport“, in der Fassung vom 2026-03-01, § 3.3, Abs. 8 // SB RF. 2007. № 46. St. 5555. ↩