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Beschlagnahme von Kryptowährungen und digitalen Rechten


Die Anlegung eines Arrests auf digitale Währungen und digitale Rechte bedeutet den Verbot der Verfügung über diese (Verkauf, Sicherung durch Einsetzung als Sicherheit für eigene oder fremde Schulden, Belastung anderweitig) sowie das Überlassen solcher digitaler Währungen und (oder) digitaler Rechte zur Buchführung einem anderen digitalen Depot oder einem Betreiber einer Informations-System, in dem die Ausgabe digitaler Finanzaktiva erfolgt1.

  1. Bundesgesetz vom 02.10.2007 № 229-FZ „Über die Vollstreckung“, in der Redaktion vom 2026-09-01, § 82.1, Abs. 3 // SB RF. 2007. № 41. St. 4849. ↩