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Bundesgesundheitsämter


Bundesgesundheitsinstitutionen sind Einrichtungen, die medizinische Versorgung leisten und unter der Aufsicht von Bundesbehörden und der Russischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften stehen; die Liste dieser Einrichtungen wird vom russischen Regierung beschlossen1.

  1. Bundesgesetz vom 24.07.2007 Nr. 198-FZ, „Über den Bundeshaushalt für das Jahr 2008 und für die Planperiode 2009 und 2010“ vom 24.07.2007, in der Fassung vom 03.03.2008, § 10, Unterabschnitt 1 // SB Russlands. 2007. Nr. 31. S. 3995. ↩