Soziales Entrepreneurship
Socialunternehmertum ist unternehmerische Tätigkeit, die auf das Erreichen gemeinnütziger Ziele gerichtet ist und zur Lösung sozialer Probleme der Bürger und der Gesellschaft beiträgt und gemäß den Bedingungen durchgeführt wird, die in Absatz 1 des Artikels 24.1 dieses Bundesgesetzes vorgesehen sind1;
Socialunternehmertum ist das Erreichen gemeinnütziger wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungsziele sowie der Schaffung von Voraussetzungen zur Lösung sozialer Probleme der Bürger und der Gesellschaft2.
2007. Nr. 31. Seite 4006.
2007. Nr. 22. Seite 2562.
Bundesgesetz vom 20.07.2007 Nr. 209-FZ „Über die Entwicklung des kleinen und mittleren Unternehmertums in der Russischen Föderation“, in der Redaktion vom 26.07.2019, Artikel 3, Unterpunkt 7 // SB RF. ↩
Bundesgesetz vom 17.05.2007 Nr. 82-FZ, „Über die Entwicklungsbank“ vom 17.05.2007, in der Redaktion vom 02.07.2021, Artikel 3, Absatz 2.1 // SB RF. ↩