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Vertreter der zuständigen kommunalen Behörde im Bereich städtischen Planungsrechts


Vertreter der zuständigen kommunalen Behörde im Bereich städtischen Planungsrechts — Vertreter der zuständigen kommunalen Behörde im Bereich städtischen Planungsrechts des Stadtkreises oder der Gemeinde, auf deren Territorium umfassende Katasterarbeiten durchgeführt werden (verloren gegangen am 01.01.2019)1.

2007. № 31. St. 4017.

  1. Bundesgesetz vom 24.07.2007 Nr. 221-FZ „Über den staatlichen Immobilienkataster“, in der Redaktion vom 03.08.2018, § 42-10, Abs. 3, verloren gegangen am 01.01.2019 // SB RF. ↩