Vertreter der zuständigen kommunalen Behörde im Bereich städtischen Planungsrechts
Vertreter der zuständigen kommunalen Behörde im Bereich städtischen Planungsrechts — Vertreter der zuständigen kommunalen Behörde im Bereich städtischen Planungsrechts des Stadtkreises oder der Gemeinde, auf deren Territorium umfassende Katasterarbeiten durchgeführt werden (verloren gegangen am 01.01.2019)1.
2007. № 31. St. 4017.
Bundesgesetz vom 24.07.2007 Nr. 221-FZ „Über den staatlichen Immobilienkataster“, in der Redaktion vom 03.08.2018, § 42-10, Abs. 3, verloren gegangen am 01.01.2019 // SB RF. ↩