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Spezialkonten
Sonderkonten – Sonderkonten, die zur Überweisung von Mitteln für den Durchführung des Kapitalreparatur der gemeinsamen Eigentümer in Mehrfamilienhäusern bestimmt sind (im Folgenden auch – Sonderkonten)1.
Bundesgesetz vom 21.07.2007 Nr. 185-FZ „Über den Fonds zur Unterstützung der Reform des Wohnungs- und Kommunalwesens“, in der Redaktion vom 01.03.2022, § 20.1, Abs. 4 // SB RF. 2007. № 30. Seite 3799. ↩