Anerkennung von Dokumenten fremder Staaten über höhere oder postgraduale berufliche Bildung sowie über akademische Grade und Titel
Anerkennung von Dokumenten fremder Staaten über höhere oder postgraduale berufliche Bildung, über akademische Grade und akademische Titel – Zustimmung der zuständigen staatlichen Behörden der Russischen Föderation zur Geltendmachung dieser Dokumente auf dem Territorium der Russischen Föderation1.
Bundesgesetz vom 20.04.2007 № 56-FZ, „Über die Einführung von Änderungen in das Gesetz der Russischen Föderation „Über Bildung“, das Bundesgesetz „Über höhere und postgraduale berufliche Bildung“ und Artikel 2 des Bundesgesetzes „Über die Einführung von Änderungen in bestimmte gesetzgeberische Akte der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Verbesserung der Aufgabenverteilung“ vom 20.04.2007, red. vom 08.11.2010, Artikel 2, Absatz 2 // SB RF. 2007. № 17. Seite 1932. ↩