Vorrangrecht zum Erwerb von Aktien
Vorrangiges Recht zum Erwerb von Aktien – die Russische Föderation hat ein vorrangiges Recht zum Erwerb der genannten Aktien (Anteile am Grundkapital) zu einem Anfangspreis, der gemäß dem Gesetz der Russischen Föderation festgelegt wird1.
Bundesgesetz vom 05.02.2007 № 13-ФЗ „Zur Besonderheiten der Verwaltung und Verfügung von Vermögen und Aktien von Organisationen, die Tätigkeiten im Bereich der Nutzung atomarer Energie durchführen, sowie zur Änderung bestimmter gesetzlicher Akte der Russischen Föderation“, in der Version vom 2007-02-05, § 8, Abs. 2 // SB RF. 2007. № 7. S. 834. ↩