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Abteilung der zentralen Sicherheitsbehörde eines zentralen Organs der Exekutive im Bereich Verkehr


Ein Einrichtung der zuständigen Sicherheitsbehörde eines Bundesministeriums für Verkehr — sind Einrichtungen der Verkehrssicherheit1.

Ein Einrichtung der zuständigen Sicherheitsbehörde eines Bundesministeriums für Verkehr — sind Einrichtungen der Verkehrssicherheit2.

  1. Bundesgesetz vom 09.02.2007 Nr. 16-FZ „über die Verkehrssicherheit“, in der Fassung vom 2019-08-02, § 12.3, Abs. 3 // SB RF. 2007. № 7. St. 837. ↩

  2. Bundesgesetz vom 09.02.2007 Nr. 16-FZ „über die Verkehrssicherheit“, in der Fassung vom 2020-03-02, § 12.3, Unterabs. 1 // SB RF. 2007. № 7. St. 837. ↩