Offizieller Vertreter des Gerichtsdepartements, Organ des Gerichtsdepartements
Offizieller Vertreter des Gerichtsdepartements, Organe des Gerichtsdepartements sind entsprechend der Generalsekretär des Gerichtsdepartements beim Obersten Gericht Russlands, Leiter von Organen des Gerichtsdepartements oder Beamte, die entsprechend vom Generalsekretär des Gerichtsdepartements beim Obersten Gericht Russlands, Leitern von Organen des Gerichtsdepartements beauftragt sind1.
Bundesgesetz vom 22.12.2008 Nr. 262-FZ „Über die Gewährleistung des Zugangs zu Informationen über die Tätigkeit der Gerichte in der Russischen Föderation“, Redaktion vom 2008-12-22, § 22, Abs. 2 // SB RF. 2008. Nr. 52. S. 6217. ↩