Enzyklopädie
Große Fraktion von Tabakblattresten
Kleine Bruchstücke von Tabakblättern – Bruchstücke von Tabakblättern, die nach dem Sieben durch ein Sieb mit Durchgangsöffnungen eines Durchmessers von 3 Millimeter übrig bleiben1.
Bundesgesetz vom 22.12.2008 Nr. 268-FZ „Technischer Regelung für Tabakprodukte“, in der Fassung vom 01.03.2025, § 2, Unterabschnitt 3 // SB RF. 2008. № 52. Seite 6223. ↩