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Gebrauchsgenehmigung für bestimmte Arten von Säfte aus Obst und Gemüse
Das staatliche Registrierungszertifikat für bestimmte Arten von Saftsprodukten aus Früchten und Gemüse wird für die gesamte Dauer ihrer Herstellung und Vermarktung erteilt1.
2008. № 44. St. 4984.
Bundesgesetz vom 27.10.2008 Nr. 178-FZ „Technischer Regelung für Saftsprodukte aus Früchten und Gemüse“, in der Fassung vom 2008-10-27, § 25, Unterabschnitt 3 // SB RF. ↩