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Kategorie der Außeninstallation nach Brandgefahr
Kategorie der Außenanlage hinsichtlich der Brandgefahr — werden anhand der brandgefährlichen Eigenschaften der in den Anlagen befindlichen brennbaren Stoffe und Materialien, ihrer Menge und Besonderheiten der technologischen Prozesse bestimmt1.
Bundesgesetz vom 22.07.2008 Nr. 123-FZ „Technischer Regelung bezüglich der Anforderungen an die Brandsicherheit“, in der Fassung vom 2008-07-22, § 25 Abs. 2 // SB RF. 2008. Nr. 30. Blatt 3579. ↩