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Der Abstand zwischen Gebäuden und Anlagen
Der Abstand zwischen Gebäuden und Anlagen ist der Lichtabstand zwischen den Außenwänden oder Konstruktionen von Gebäuden und Anlagen1.
2008. № 30. Artikel 3579.
Bundesgesetz vom 22.07.2008 Nr. 123-FZ „Technischer Regelung bezüglich der Anforderungen an die Brandsicherheit“, in der Fassung vom 01.07.2019, § 70, Unterabschnitt 1 // SB RF. ↩