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Schwerentflammbar


Schwerentzündliche Stoffe und Materialien sind Stoffe und Materialien, die in der Luftumgebung unter Einwirkung eines Zündquellen brennen können, aber nach Entfernung dieser Quelle nicht selbstständig brennen können1;

2008. № 30. St. 3579.

  1. Bundesgesetz vom 22.07.2008 Nr. 123-FZ „Technischer Regelung bezüglich der Anforderungen an die Brandsicherheit“, in der Fassung vom 25.07.2022, § 12, Unterabschnitt 2 // SB RF. ↩