Enzyklopädie
Erster Klasse
Die erste Klasse umfasst Bereiche, in denen bei normaler Betriebsweise von Anlagen brennbare Gase oder Dämpfe leicht entzündlicher Flüssigkeiten entstehen, die mit Luft explosionsgefährdete Gemische bilden1;
2008. № 30. Seite 3579.
Bundesgesetz vom 22.07.2008 Nr. 123-FZ „Technischer Regelung über Anforderungen an die Brandsicherheit“, in der Fassung vom 01.07.2019, § 19, Unterabschnitt 2 // SB RF. ↩