Enzyklopädie

Explosionsgeschütztes elektrisches Equipment


Extrabeständige elektrische Ausrüstung – gewährleistet die Schutzmaßnahmen gegen Explosionen sowohl im normalen Betriebszustand als auch bei Schäden, mit Ausnahme von Schäden an den Schutzvorrichtungen gegen Explosionen1.

  1. Bundesgesetz vom 22.07.2008 Nr. 123-FZ „Technischer Regelung bezüglich der Anforderungen an die Brandsicherheit“, in der Fassung vom 22.07.2008, § 23 Abs. 4 // SB RF. 2008. № 30. Seite 3579. ↩