Enzyklopädie

Pfandgläubigerbank


Bank-Gläubiger – eine Bank, bei der als Sicherheit Objekte des kulturellen Erbes eines einheitlichen Entwicklungsinstituts, Grundstücke oder andere Immobilien in Pfand sind, die entsprechend den genannten Verträgen übergeben wurden oder aus Grundstücken und Immobilien entstanden sind, die entsprechend den genannten Verträgen übergeben wurden1.

  1. Bundesgesetz vom 24.07.2008 Nr. 161-FZ, „Zur Förderung des Wohnungsbauens“ vom 24.07.2008, in der Redaktion vom 2026-09-09, § 16.7-4, Abs. 8 // SB RF. 2008. Nr. 30. S. 3617. ↩