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Sofortvorbereitbares Kindernahrungsmittel für Kleinkinder


Ernährungsprodukte für Säuglinge zur sofortigen Zubereitung – trockene Nahrungsmittel für Säuglinge, die unter häuslichen Bedingungen durch Mischen mit Trinkwasser, Milch, angepassten Milchprodukten oder Saft aufgekocht werden müssen, wobei die Temperatur dieser Flüssigkeiten nicht unter 30 Grad Celsius liegen darf1.

  1. Bundesgesetz vom 12.06.2008 Nr. 88-FZ „Technischer Regelung für Milch und Milcherzeugnisse“, in der Fassung vom 2008-06-12, § 14 Abs. 8 // SB RF. 2008. № 24. S. 2801. ↩