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Kindernahrung für Kinder im Vorschulalter


Kindernahrung für Vorschulkinder – Kindernahrung, die zur Versorgung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren bestimmt ist1.

  1. Bundesgesetz vom 12.06.2008 Nr. 88-FZ „Technischer Regelung über Milch und Milcherzeugnisse“, in der Fassung vom 2008-06-12, § 14 Abs. 9 // SB RF. 2008. № 24. S. 2801. ↩