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Nicht verwendete Budgetzuweisungen


Nicht verwendete Budgetzuweisungen sind für die Durchführung der territorialen Programme der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Grundprogramme der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2008 zu verwenden1.

  1. Bundesgesetz vom 28.02.2008 Nr. 16-FZ, „Über die Einführung von Änderungen in das Bundesgesetz „Über den Haushalt des Bundesfonds der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2008 und für den Planungszeitraum 2009 und 2010“ vom 28.02.2008, in der Fassung vom 2008-03-05, § 1, Unterabschnitt a#4 // SB RF. 2008. № 9. Seite 815. ↩