„Organe der Verwaltung spezieller wirtschaftlicher Zonen“
Die Organe der Verwaltung spezieller wirtschaftlicher Zonen sind der vom Regierungsrat der Russischen Föderation bevollmächtigte zentrale Ausführungsglied, die Ausführungsglieder der Subjekte der Russischen Föderation sowie die Organisationen, in Abschnitt 2 dieser Vorschrift genannt, und bilden eine einheitliche zentralisierte Verwaltungssystem für spezielle wirtschaftliche Zonen1.
Bundesgesetz vom 25.12.2009 № 340-ФЗ, „Über die Einführung von Änderungen in das Bundesgesetz ‚Über spezielle wirtschaftliche Zonen in der Russischen Föderation‘ und einige andere Gesetze der Russischen Föderation“ vom 25.12.2009, red. vom 25.12.2009, Artikel 1, Unterabschnitt 2 // SB der RF. 2009. № 52. Artikel 6416. ↩