„Fixer Beitragssatz“
Der feste Betrag der Sozialabgaben wird als Produkt des minimalen Lohnsatzes, der gemäß dem Bundesgesetz zum Beginn des Finanzjahres festgelegt ist, für das die Sozialabgaben gezahlt werden, des Satzes der Sozialabgaben in den entsprechenden Fond, wie er in Abschnitt 2 des Artikels 12 dieses Bundesgesetzes festgelegt ist, multipliziert mit zwölf und der Gesamtzahl aller Mitglieder des landwirtschaftlichen (Guts-)Betriebs, einschließlich des Leiters des landwirtschaftlichen (Guts-)Betriebs1.
Bundesgesetz vom 24.07.2009 Nr. 212-FZ „Über die Sozialabgaben an den Russischen Pensionsfonds, den Fonds für soziale Sicherheit der Russischen Föderation und den Bundesfonds für obligatorische Krankenversicherung“, in der Redaktion vom 2016-12-20, Artikel 14, Absatz 2 // SB RF. 2009. № 30. Seite 3738. ↩