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Grundstücke der staatlichen Gesellschaft
Grundstücke der staatlichen Gesellschaft – Grundstücke, die gemäß diesem Bundesgesetz der staatlichen Gesellschaft in Eigentum übertragen wurden, um ihre Tätigkeit im Rahmen einer Miete durchzuführen, aus Grundstücken, die in Bundesbesitz stehen oder auf die keine Aufteilung des staatlichen Besitzes erfolgt ist1;
Bundesgesetz vom 17.07.2009 № 145-ФЗ „Über die staatliche Gesellschaft“, in der Redaktion vom 2009-07-17, § 2, Unterabschnitt 3 // SBZ RF. 2009. № 29. Seite 3582. ↩