Enzyklopädie
„Bestätigung der Richtigkeit der Daten“
Bestätigung der Richtigkeit der Daten – Bestätigung der Richtigkeit der in dem Jahresbericht über die Durchführung des Programms der staatlichen Gesellschaft für den langfristigen Zeitraum enthaltenen Daten1.
Bundesgesetz vom 17.07.2009 № 145-FZ „Über die staatliche Gesellschaft“, in der Redaktion vom 2009-07-17, § 19, Unterabschnitt 1 // SB RF. 2009. № 29. Seite 3582. ↩