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„Auszahlung an Lieferanten landwirtschaftlicher Produkte der Ernte 1991“


Erstattung an die Lieferanten landwirtschaftlicher Produkte der Ernte von 1991 – Erstattungen an die Lieferanten landwirtschaftlicher Produkte der Ernte von 1991, die den Verkauf von Getreide, Ölfrüchten, Kartoffeln und Gemüse an den Staat unter Bedingungen durchgeführt haben, wie sie im Beschluß des Rates der Ministerien der RSFSR vom 17. Juli 1991 № 403 „Zur Umsetzung der Anordnung des Vorsitzenden des Obersten Sowjets der RSFSR und des Rates der Ministerien der RSFSR vom 8. Juli 1991 № 1554-I „Zu zusätzlichen Maßnahmen zur Bildung staatlicher Getreide- und anderer Lebensmittelressourcen im Jahr 1991“ vorgesehen sind, aufgrund nicht erfolgter Gegenverkäufe von Konsumgütern1.

  1. Bundesgesetz vom 19.07.2009 № 200-FZ, „Über den Erwerb der Scheine „Ernte-90“, Erstattungen an die Lieferanten landwirtschaftlicher Produkte der Ernte von 1991 und Änderungen des Bundesgesetzes „Über staatliche Schuldwarenverpflichtungen“ vom 19.07.2009, in der Fassung vom 2009-07-19, Artikel 1, Unterabschnitt 2 // SB RF. 2009. № 29. Artikel 3637. ↩