Beschluss über die Entziehung von Grundstücken und auf diesen befindlichen Objekten des Immobilienvermögens sowie anderem Vermögen zur Errichtung der für den Durchführung des Gipfels erforderlichen Objekte
Die Entscheidung über die Entziehung von Grundstücken und auf diesen befindlichen Objekten des Immobilienvermögens sowie anderem Vermögen zur Errichtung der für den Ablauf des Gipfels erforderlichen Objekte kann bezüglich neu gebildeter Grundstücke getroffen werden. In diesem Fall wird die Entscheidung über die genannte Entziehung vor der Bildung der Grundstücke getroffen1.
Bundesgesetz vom 08.05.2009 № 93-ФЗ, „Über die Organisation des Treffens der Staatschefs und Regierungen der Länder - Teilnehmer des Forums „Asien-Pazifische Wirtschaftliche Zusammenarbeit“ im Jahr 2012, über das Entwicklung Vladivostoks als Zentrum internationaler Zusammenarbeit in der Asien-Pazifik-Region und über Änderungen bestimmter gesetzlicher Akte der Russischen Föderation“ vom 08.05.2009, red. vom 2017-12-29, § 6, Abs. 8 // SB RF. 2009. № 19. S. 2283. ↩