„Anspruch auf Zahlung der Zollgebühren“
Das Forderung zur Zahlung von Zollgebühren besteht in der schriftlichen Benachrichtigung des Zollorgans über den nicht innerhalb der festgelegten Frist gezahlten Betrag an Zollgebühren sowie die Pflicht, diesen Betrag innerhalb der für diese Forderung festgelegten Frist zu zahlen, einschließlich von Verzugszinsen und (oder) Prozenten1.
Bundesgesetz vom 27.11.2010 Nr. 311-FZ „Über die Zollregelung in der Russischen Föderation“, Redaktion vom 2010-11-27, § 152 // SB RF. 2010. № 48. S. 6252. ↩
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