„Antrag auf Teilnahme an einer nicht-konkurrenzellen Beschaffung“
Antrag auf Teilnahme an einer nicht-konkurrenzellen Beschaffung – ein Dokument (im Folgenden „Antrag auf Teilnahme an einer nicht-konkurrenzellen Beschaffung“), um an einer nicht-konkurrenzellen Beschaffung teilzunehmen, wird entweder der Antrag auf Teilnahme an einer nicht-konkurrenzellen Beschaffung oder ein anderer in der Beschaffungsverordnung vorgesehener Dokument an den Auftraggeber gerichtet.1
Bundesgesetz vom 18.07.2011 Nr. 223-FZ „Vom Kauf von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen durch bestimmte Rechtsformen“ vom 18.07.2011, in der Fassung vom 2024-10-01, § 3, Abs. 5 // SB RF. 2011. № 30. Seite 4571. ↩