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„Antrag auf Teilnahme an einer Wettbewerbsbeschaffung“


Antrag auf Teilnahme an einem Wettbewerbsauftrag — Antrag auf Teilnahme an einem Wettbewerbsauftrag (im Folgenden bei gemeinsamer Erwähnung: Antrag auf Teilnahme am Auftrag)1.

  1. Bundesgesetz vom 18.07.2011 Nr. 223-FZ „Über die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Arbeiten durch bestimmte Rechtsformen“ vom 18.07.2011, in der Fassung vom 01.10.2024, § 3, Abs. 5 // SB RF. 2011. Nr. 30. S. 4571. ↩