„Protokoll zur Einreichung zusätzlicher Preisangebote“
Protokoll zur Einreichung zusätzlicher Preisangebote – enthaltend das Datum, den Beginn und das Ende der Einreichung zusätzlicher Preisangebote, die Preisangebote des Vertrags sowie eingegangene zusätzliche Preisangebote, die minimalen Preisangebote des Vertrags jedes Bieters in elektronischer Form mit Angabe des Zeitpunkts ihres Eingangs1.
Bundesgesetz vom 18.07.2011 Nr. 223-FZ „Über die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Arbeiten durch bestimmte Rechtsformen“ vom 18.07.2011, in der Fassung vom 01.04.2021, § 3.4, Abs. 7.1 // SB RF. 2011. Nr. 30. S. 4571. ↩