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„Protokoll zur Einreichung von Angebotspreisen“


Protokoll zur Einreichung von Preisanbieten – enthaltend Datum, Beginn und Ende der Einreichung zusätzlicher Preisvorschläge, Preisanbote sowie eingegangene zusätzliche Preisvorschläge, die minimalen Preisanbote jedes Bieters im elektronischen Format mit Angabe des Zeitpunkts ihres Eingangs1.

  1. Bundesgesetz vom 18.07.2011 Nr. 223-FZ „Über die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Arbeiten durch bestimmte Rechtsformen“ vom 18.07.2011, in der Fassung vom 01.04.2021, § 3.4, Abs. 7.1 // SB RF. 2011. Nr. 30. S. 4571. ↩