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„Benachrichtigung über die Durchführung eines Wettbewerbsauftrags“
Aufruf zur Durchführung eines Wettbewerbsauftrags – ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Dokumentation zum Wettbewerbsauftrag1.
Bundesgesetz vom 18.07.2011 Nr. 223-FZ „Über die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Arbeiten durch bestimmte Rechtsformen“ vom 18.07.2011, in der Redaktion vom 2019-07-31, § 4, Abs. 8 // SB RF. 2011. Nr. 30. S. 4571. ↩