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Die Inbetriebnahme eines künstlich geschaffenen Grundstücks auf einem Wasserobjekt, das in staatigem Eigentum steht


Die Inbetriebnahme eines künstlich geschaffenen Grundstücks auf einem Wasserobjekt, das in der Eigentümerschaft des Bundes liegt – ist die Umwandlung von Grundstücken des Wasserfonds in Grundstücke der Kategorie, wie sie im Genehmigungsschreiben zur Schaffung eines künstlich geschaffenen Grundstücks auf einem Wasserobjekt, das in der Eigentümerschaft des Bundes liegt, angegeben ist1.

  1. Bundesgesetz vom 2011 № 246-ФЗ „Über künstlich geschaffene Grundstücke auf Wasserobjekten, die in der Eigentümerschaft des Bundes liegen, und über Änderungen bestimmter gesetzlicher Vorschriften der Russischen Föderation“, in der Redaktion vom 2011-07-19, Artikel 25, Unterabschnitt b // SB der Russischen Föderation. 2011. № 30. Seite 4594. ↩