Enzyklopädie
„Überweisung von Geldmitteln zwischen Benefizienten“
Überweisung von Geldmitteln zwischen Nutznießern – Überweisungen zwischen Nutznießern auf demselben nominellen Konto der ihnen gehörenden Geldmittel ohne Änderung des Kontostands für Geldmittel auf dem nominalen Konto1.
Bundesgesetz vom 27.06.2011 Nr. 161-FZ „Über die nationale Zahlungssysteme“, in der Fassung vom 25.07.2022, § 14.3, Abs. 3 // SB RF. 2011. № 27. Seite 3872. ↩