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„Regelungen zur Erbringung von Dienstleistungen zur Bereitstellung eines universellen Zahlungs-Codes“


Die Regelungen zur Erbringung von Dienstleistungen zur Bereitstellung eines universellen Zahlungs-Codes stellen einen Vertrag zum Anschluss dar1.

  1. Bundesgesetz vom 27.06.2011 Nr. 161-FZ „Über die nationale Zahlungssysteme“, in der Redaktion vom 2026-09-01, § 30.6-2, Abs. 6 // SB RF. 2011. № 27. St. 3872. ↩