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„Bundesorgan der Exekutive im Bereich Innerer Angelegenheiten“
Der federale Ausführungsglied des Innenministeriums – normative rechtliche Akte des federalen Ausführungsgliedes, das die Funktionen wahrnimmt, staatliche Politik zu entwickeln und umzusetzen sowie die normativ-rechtliche Regelung in der Inneren Sicherheit durchzuführen1.
Bundesgesetz „über die Polizei“ vom 07.02.2011, № 3-FZ, in der Fassung vom 2011-03-01, Artikel 3, Absatz 1 // SB RF. 2011. № 7. Seite 900. ↩