„Gegenseitige rechtliche Hilfe“
Rechtshilfegemeinschaft — jede rechtliche Hilfe, die von der Anfordernden Partei in Bezug auf Ermittlungen oder Prozesshandlungen bei Strafverfahren innerhalb der Jurisdiktion der Anfordernden Partei geleistet wird, unabhängig davon, ob diese rechtliche Hilfe durch ein Gericht oder einen anderen Organ1 angefordert oder gewährt wird.
Vertrag zwischen der Russischen Föderation und der Republik Indien über gegenseitige rechtliche Hilfe bei Strafverfahren, in der Fassung vom 10. Juli 2000, Art. 1. ↩
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