„Vollzug einer Arrestierung oder Beschlagnahme“
Ein Arrest oder eine Beschlagnahme bedeutet ein vorübergehendes Verbot der Übertragung, Umwandlung, Übereignung oder Bewegung von Vermögenswerten, oder das vorübergehende Erwerben des Eigentums an solchen Vermögenswerten, oder die vorübergehende Ausübung der Kontrolle über sie gemäß einem Entscheidungsbeschluss eines Gerichts oder einer anderen zuständigen Behörde1.
Konvention der Vereinten Nationen gegen transnationale organisierte Kriminalität, vom 04.10.2004, Art. 2. ↩
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