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Atomreaktor


„Atomreaktor“ bedeutet jede Anlage, die kerntechnisches Brennstoff enthält und so angeordnet ist, dass darin ein selbsthaltender Kettenprozess der Kernspaltung ohne zusätzliche Neutronenquelle stattfinden kann1

  1. WIENNER ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ZIVILE HAFTUNG FÜR ATOMSCHADEN VOM 19. JAHRE 1997 i) „Atomreaktor“ bedeutet jede Anlage, die kerntechnisches Brennstoff enthält und so angeordnet ist, dass darin ein selbsthaltender Kettenprozess der Kernspaltung ohne zusätzliche Neutronenquelle stattfinden kann. ↩

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