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Bief


Bief (oberer oder unterer) – Teil des Gewässers, der an das wasserhaltende HRTS angrenzt, entsprechend oberhalb (oberer Bief (OB)) oder unterhalb (unterer Bief (UB)) dessen in Flussrichtung1

  1. Erlass vom 02.10.2007 № 528 „Zur Genehmigung der Methode zur Bestimmung des Schadens, der Leben und Gesundheit physischer Personen sowie dem Eigentum von physischen und juristischen Personen durch einen Unfall an schifffahrtsgerechten hydrotechnischen Anlagen“. ↩

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