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Flügelrockete
Der Begriff „Flugkörper“ bezeichnet ein unbemanntes, mit eigener Triebwerksanlage ausgestattetes Gerät, dessen Flug über den größten Teil seiner Flugbahn durch die Nutzung aerodynamischer Auftriebskräfte ermöglicht wird. Der Begriff „landgestützter Flugkörper (LFl)“ bezeichnet einen landgestützten Flugkörper, der ein Waffenträger ist1
VERTRAG ZWISCHEN DER SOWJETUNION UND DEN VEREINIGTEN STAATEN AMERIKAS ÜBER DIE AUSSCHALTUNG IHRER MITTEL- UND KURZSTRECKENRAKETEN. ↩