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Waffenreparatur
Waffenreparatur – Herstellung des Waffenbetriebszustands durch Beseitigung von Defekten ihrer Teile oder deren Austausch sowie Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes und der dekorativen Elemente der Waffe1.
Bundesgesetz „über Waffen“ vom 13.12.1996 Nr. 150-FZ, in der Fassung vom 25.08.2022, § 1 // BGBl. 1996. № 51. S. 5681. ↩