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Die Sicherheitsbehörden


„Behörden zur Strafverfolgung“ sind staatliche Organe, die gemäß dem nationalen Recht der Vertragsparteien die Sicherheit des Staates, der Gesellschaft und der Bürger gewährleisten und gegen Kriminalität vorgehen1

  1. VEREINBARUNG ÜBER DEN AUFENTHALT UND DIE KOORDINATION DER MITARBEITER VON BEHÖRDEN ZUR STRAFVERFOLGUNG AUF DEM GEBIET DER MITGLIEDSTAATEN DES VEREINS DER UNABHÄNGIGEN STAATEN. ↩

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