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Tätigkeit
z) „Tätigkeit“ – die Tätigkeit von juristischen Personen, Filialen, Vertretungen und (oder) Einzelunternehmern, die in den Unterabsätzen i bis v des Absatzes zh dieses Artikels genannt sind;
Quelle: Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen und Investitionen in den Staaten – Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion